ALLGEMEINE GESCHÄFTSVERBINDUNGEN (AGB)

von
Fa. Kramer & Fiedler GmbH
Stand: November 2021

  1. Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Angebote, Aufträge und Leistungen des Auftrages erfolgen nur
    zu den AGB´s von Fa. Kramer & Fiedler GmbH. Durch
    Auftragserteilung und Unterschrift werden sie anerkannt.
  2. Angebote/Auftragsbestätigungen/Preise
    2.1. Angebote des Auftragsnehmers sind stets freibleibend
    2.2. Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche
    Auftragsbestätigung zustande.
    2.3. Lagerfliesen sind mit „L“ am Angebot angegeben und
    Sonderbestellungen mit „SB“. Sonderbestellungen können nicht
    retour gegeben werden. Es wird alles nur in vollen
    Verpackungseinheiten ausgeliefert. Außer bei Dekoren oder
    Bordüren.
    2.4. Unsere Angebote sind lt. Momentaner Wirtschaftslage 30 Tage
    gültig.
    2.5. Bei Auftragsstornierungen, werden 15% der Gesamtsumme
    einbehalten.
    Eine Stornierung der Bestellware ist nur dann möglich, wenn im
    Werk die Ware noch nicht kommissioniert und verpackt ist.
  3. Toleranzen
    Mengenangaben in Angeboten etc. erfolgen ohne Gewähr. Der
    Kunde ist verantwortlich, auch Mengen, die von uns ermittelt
    wurden, zu kontrollieren. Abweichungen von Prospektangaben,
    Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und
    Qualitäten bleiben vorbehalten. Bei der Fliesenproduktion
    entstehen produktionsbedingt verschiedene Farbnuancen und
    Kalibergrößen, die durch Chargenbezeichnungen
    gekennzeichnet werden. Derartige Nuancen und
    Größenunterschiede stellen daher keinen Mangel dar.
    Abweichungen in Farbe und Struktur zu Mustern stellen
    ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Auch kleine
    Farbabweichungen innerhalb der gleichen Charge sind
    branchenüblich und daher zu tolerieren. Stufenplatten,
    Sockelleisten und Bodenplatten werden jeweils in getrennten
    Produktionsanlagen erzeugt. Farbabweichungen sind daher
    nicht zu vermeiden.
  4. Gewährleistung und Haftung
    4.1. Die Ware ist vor begonnener Verlegung auf Vollständigkeit und
    Richtigkeit zu überprüfen. Eine Verlegung der Fliese bedeutet
    die Anerkennung der Ware. Es werden keine Reklamationen bei
    verlegtem Material akzeptiert bei der diese Verlegehinweise
    nicht berücksichtigt wurden.
    4.2. Verlegehinweise sind auf den Fliesenkartons gekennzeichnet.
    4.3. Beim Verkauf in unserem Schauraum als auch auf der Baustelle
    haften wir für erteilten Rat bei der Auswahl des richtigen
    Materials ausschließlich auf Basis der Informationen und
    Problemdarstellungen des Kunden, von der Richtigkeit und
    Vollständigkeit wir ungeprüft ausgehen können.
    4.4. Wir behalten uns vor bei Mängelbehebung
    4.5. Ein von Aussen erkennbarer Schaden muss uns sofort mitgeteilt
    werden, per Mail mit Bruchfoto unter office@fliesenspezialist.
    dann wird der Bruch Stückweise ersetzt.
    4.6. Verwendbarer Bruch wird nicht rückerstattet.
  5. Pflege
    Reinigungs- und Pflegeanleitung:
    Wir empfehlen Ihnen hierzu zur Erstreinigung (mit vorgenässten Fugen):
    Lithofin KF Zementschleierentferner – Entfernt mühelos Zementschleier,
    Mörtelreste, Rost, Kalk- und andere verhärtete Schmutzschichten von
    keramischen Oberflächen.
    Zur Unterhaltsreinigung:
    Lithofin FZ Pflegereiniger – Zur regelmäßigen Wischpflege von normal
    beanspruchten Böden
    Küche-Bad-WC:
    Lithofin KF Sanitärreiniger – Für die regelmäßige Unterhaltspflege im
    Naßbereich
  6. Warenrücknahme
    6.1. Bei Sonderbestellungen (SB) – Rückgabe nicht möglich!
    6.2. Rückgabe von Lagerware (L) nur innerhalb 1 Mon. Möglich, sofern die
    Farbnuance u. Kaliber noch vorrätig beim Großhändler sind.
    6.3. Nur original verpackte, unbeschädigte Ware in vollen
    Verpackungseinheiten
    6.4. Vergütet wird der Kaufpreis abzüglich 15% Manipulationsspesen
    6.5. Zubehörmaterial kann nur innerhalb 3 Monaten zurückgegeben
    werden.
    6.6. Zubehörmaterial wird nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet
    6.7. Angefangene Schienen und Silikone, werden nicht retour genommen
    6.8. Verdünnte Grundierungen und Isolierungen auch nicht!
  7. Zahlungskonditionen
    7.1. Sobald Fa. Kramer & Fiedler GmbH eine Teilrechnung, Rechnung
    ausstellt, dann muss Sie je nach Zahlungskondition umgehend
    einbezahlt werden.
    7.2. Wenn nur Fliesen und Zubehör bei uns erworben wird, dann haben
    wir das Recht, eine Teilrechnung zu stellen, sobald die bestellte Ware
    bei uns am Lager eingetroffen ist und noch nicht sofort vom Kunden
    abholt wird.
    7.3. Bei Abholung von Fliesen und Zubehör, werden vom Auftragswert
    meistens mehr als 2/3 des Auftrages als Teilrechnung verrechnet, und
    der Rest bei Abschluss des Bauvorhabens.
    7.4. Anfallende Arbeiten, die im KV nicht enthalten waren, die vor Ort
    dann auf Baustellen, meistens bei Sanierungen, erst ersichtlich sind,
    werden nach Stunden verrechnet.
    7.5. Bei Verlegearbeiten gelten folgende Zahlungsbedingungen:
  • Der Kunde leistet 25% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss
  • Der Kunde leistet 25% der Auftragssumme bei Beginn der Leistung
  • Der Kunde leistet 45% der restlichen Auftragssumme, wenn zu
    95% alles verlegt ist. Sockeln werden dann meistens nach
    Türeinbau fertiggestellt
  • Der Kunde leistet den Rest bei Rechnungslegung nach
    Fertigstellung
  1. Leistungsbedingungen
    8.1. Kommt es während eines unterschriebenen Auftrages zu einer
    unüberwindbaren Preiserhöhung vom Fliesenhersteller oder
    Zubehörlieferanten, dann sind wir berechtigt, diese dem Kunden
    weiter zu verrechnen, bzw. die Kosten zu teilen.
    8.2. Bei Lieferschwierigkeiten, ist Fa. Kramer & Fiedler nicht dafür
    verantwortlich. Der Kunde kann sich ein Alternativprodukt aussuchen,
    oder er nimmt die Lieferverzögerungen in Kauf, ohne dass ihm ein
    Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
  1. Eigentumsvorbehalt
    9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und
    aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist
    nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des
    Namens bzw. Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers
    bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im
    Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns
    abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von
    dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahlung von
    Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär
    jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen
    Eigentumsvorbehalt oder anderer Sicherungsmittel gesichert sind.
    Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem
    Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in
    der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom
    Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag
    ausdrücklich.