ALLGEMEINE GESCHÄFTSVERBINDUNGEN (AGB)
von
Fa. Kramer & Fiedler GmbH
Stand: November 2021
- Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Angebote, Aufträge und Leistungen des Auftrages erfolgen nur
zu den AGB´s von Fa. Kramer & Fiedler GmbH. Durch
Auftragserteilung und Unterschrift werden sie anerkannt. - Angebote/Auftragsbestätigungen/Preise
2.1. Angebote des Auftragsnehmers sind stets freibleibend
2.2. Ein Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung zustande.
2.3. Lagerfliesen sind mit „L“ am Angebot angegeben und
Sonderbestellungen mit „SB“. Sonderbestellungen können nicht
retour gegeben werden. Es wird alles nur in vollen
Verpackungseinheiten ausgeliefert. Außer bei Dekoren oder
Bordüren.
2.4. Unsere Angebote sind lt. Momentaner Wirtschaftslage 30 Tage
gültig.
2.5. Bei Auftragsstornierungen, werden 15% der Gesamtsumme
einbehalten.
Eine Stornierung der Bestellware ist nur dann möglich, wenn im
Werk die Ware noch nicht kommissioniert und verpackt ist. - Toleranzen
Mengenangaben in Angeboten etc. erfolgen ohne Gewähr. Der
Kunde ist verantwortlich, auch Mengen, die von uns ermittelt
wurden, zu kontrollieren. Abweichungen von Prospektangaben,
Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und
Qualitäten bleiben vorbehalten. Bei der Fliesenproduktion
entstehen produktionsbedingt verschiedene Farbnuancen und
Kalibergrößen, die durch Chargenbezeichnungen
gekennzeichnet werden. Derartige Nuancen und
Größenunterschiede stellen daher keinen Mangel dar.
Abweichungen in Farbe und Struktur zu Mustern stellen
ebenfalls keinen Reklamationsgrund dar. Auch kleine
Farbabweichungen innerhalb der gleichen Charge sind
branchenüblich und daher zu tolerieren. Stufenplatten,
Sockelleisten und Bodenplatten werden jeweils in getrennten
Produktionsanlagen erzeugt. Farbabweichungen sind daher
nicht zu vermeiden. - Gewährleistung und Haftung
4.1. Die Ware ist vor begonnener Verlegung auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu überprüfen. Eine Verlegung der Fliese bedeutet
die Anerkennung der Ware. Es werden keine Reklamationen bei
verlegtem Material akzeptiert bei der diese Verlegehinweise
nicht berücksichtigt wurden.
4.2. Verlegehinweise sind auf den Fliesenkartons gekennzeichnet.
4.3. Beim Verkauf in unserem Schauraum als auch auf der Baustelle
haften wir für erteilten Rat bei der Auswahl des richtigen
Materials ausschließlich auf Basis der Informationen und
Problemdarstellungen des Kunden, von der Richtigkeit und
Vollständigkeit wir ungeprüft ausgehen können.
4.4. Wir behalten uns vor bei Mängelbehebung
4.5. Ein von Aussen erkennbarer Schaden muss uns sofort mitgeteilt
werden, per Mail mit Bruchfoto unter office@fliesenspezialist.
dann wird der Bruch Stückweise ersetzt.
4.6. Verwendbarer Bruch wird nicht rückerstattet. - Pflege
Reinigungs- und Pflegeanleitung:
Wir empfehlen Ihnen hierzu zur Erstreinigung (mit vorgenässten Fugen):
Lithofin KF Zementschleierentferner – Entfernt mühelos Zementschleier,
Mörtelreste, Rost, Kalk- und andere verhärtete Schmutzschichten von
keramischen Oberflächen.
Zur Unterhaltsreinigung:
Lithofin FZ Pflegereiniger – Zur regelmäßigen Wischpflege von normal
beanspruchten Böden
Küche-Bad-WC:
Lithofin KF Sanitärreiniger – Für die regelmäßige Unterhaltspflege im
Naßbereich - Warenrücknahme
6.1. Bei Sonderbestellungen (SB) – Rückgabe nicht möglich!
6.2. Rückgabe von Lagerware (L) nur innerhalb 1 Mon. Möglich, sofern die
Farbnuance u. Kaliber noch vorrätig beim Großhändler sind.
6.3. Nur original verpackte, unbeschädigte Ware in vollen
Verpackungseinheiten
6.4. Vergütet wird der Kaufpreis abzüglich 15% Manipulationsspesen
6.5. Zubehörmaterial kann nur innerhalb 3 Monaten zurückgegeben
werden.
6.6. Zubehörmaterial wird nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet
6.7. Angefangene Schienen und Silikone, werden nicht retour genommen
6.8. Verdünnte Grundierungen und Isolierungen auch nicht! - Zahlungskonditionen
7.1. Sobald Fa. Kramer & Fiedler GmbH eine Teilrechnung, Rechnung
ausstellt, dann muss Sie je nach Zahlungskondition umgehend
einbezahlt werden.
7.2. Wenn nur Fliesen und Zubehör bei uns erworben wird, dann haben
wir das Recht, eine Teilrechnung zu stellen, sobald die bestellte Ware
bei uns am Lager eingetroffen ist und noch nicht sofort vom Kunden
abholt wird.
7.3. Bei Abholung von Fliesen und Zubehör, werden vom Auftragswert
meistens mehr als 2/3 des Auftrages als Teilrechnung verrechnet, und
der Rest bei Abschluss des Bauvorhabens.
7.4. Anfallende Arbeiten, die im KV nicht enthalten waren, die vor Ort
dann auf Baustellen, meistens bei Sanierungen, erst ersichtlich sind,
werden nach Stunden verrechnet.
7.5. Bei Verlegearbeiten gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Der Kunde leistet 25% der Auftragssumme bei Vertragsabschluss
- Der Kunde leistet 25% der Auftragssumme bei Beginn der Leistung
- Der Kunde leistet 45% der restlichen Auftragssumme, wenn zu
95% alles verlegt ist. Sockeln werden dann meistens nach
Türeinbau fertiggestellt - Der Kunde leistet den Rest bei Rechnungslegung nach
Fertigstellung
- Leistungsbedingungen
8.1. Kommt es während eines unterschriebenen Auftrages zu einer
unüberwindbaren Preiserhöhung vom Fliesenhersteller oder
Zubehörlieferanten, dann sind wir berechtigt, diese dem Kunden
weiter zu verrechnen, bzw. die Kosten zu teilen.
8.2. Bei Lieferschwierigkeiten, ist Fa. Kramer & Fiedler nicht dafür
verantwortlich. Der Kunde kann sich ein Alternativprodukt aussuchen,
oder er nimmt die Lieferverzögerungen in Kauf, ohne dass ihm ein
Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
- Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und
aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist
nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des
Namens bzw. Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers
bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im
Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns
abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von
dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahlung von
Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär
jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen
Eigentumsvorbehalt oder anderer Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom
Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag
ausdrücklich.